Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung der Plattform HyghFleet, Telematik-Hardware und individuelle Entwicklungsleistungen von HYGHSOFT.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen HYGHSOFT, [Inhaber, Anschrift] (nachfolgend „Anbieter") und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der Software HyghFleet, den Erwerb von Telematik-Hardware sowie individuelle Entwicklungsleistungen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) HyghFleet wird als Software-as-a-Service über das Internet bereitgestellt. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot.
(2) Telematik-Hardware (GPS-Tracker, Blackbox, CAN-Reader, Zubehör) wird fertig konfiguriert geliefert. Der fachgerechte Einbau obliegt dem Kunden, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Individuelle Entwicklungsleistungen werden nach dem im Angebot beschriebenen Umfang in Etappen erbracht.
§ 3 Vertragsschluss und Laufzeit
(1) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform zustande.
(2) SaaS-Verträge laufen auf unbestimmte Zeit und sind ohne Mindestlaufzeit mit einer Frist von [z. B. 30 Tagen] zum Monatsende kündbar.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) SaaS-Entgelte sind monatlich im Voraus fällig, Hardware bei Lieferung, Entwicklungsleistungen je Etappe nach Abnahme.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter nach Ankündigung berechtigt, den Zugang zur Plattform zu sperren.
§ 5 Verfügbarkeit
Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von [z. B. 99 %] im Jahresmittel an. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster und Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (insbesondere Mobilfunk- und GNSS-Verfügbarkeit).
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass der Einsatz von Ortung, Telematik und Wegfahrsperre gegenüber Fahrern und Mietern rechtlich zulässig erfolgt, insbesondere durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen und Information der Betroffenen.
(2) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.
(3) Für die Richtigkeit der eingepflegten Daten ist der Kunde verantwortlich.
§ 7 Datenschutz
Die Parteien schließen, soweit erforderlich, einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Alle Plattformdaten werden auf Servern in Deutschland verarbeitet. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Für Hardware gilt die gesetzliche Gewährleistung gegenüber Unternehmern.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Telematik-Daten (insbesondere Position, Geschwindigkeit, CAN-Werte) sind Messwerte; eine Garantie für ununterbrochene Erfassung wird nicht übernommen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: Juli 2026. Die markierten Platzhalter ausfüllen und die AGB vor Verwendung juristisch prüfen lassen.